Versicherungen für den niedergelassenen Mediziner
Die Berufshaftpflichtversicherung gehört heute zur Standardabsicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen, die durch ihn oder durch seine Angestellten verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen können.
Wichtiger Einschluss für Mediziner: Spezial-Straf-RS (Vorwurf von Vorsatzdelikten, z. B. bei: Tötung auf Verlangen, Verletzung von Privatgeheimnissen, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Unterlassene Hilfeleistung)
Schutz der Praxis bei Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und unbekannten Gefahren. Absicherung der Einnahmen im Falle einer Praxisunterbrechung nach einem Band, Wasserschaden o.ä.
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