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Düsseldorf
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Datum
30.01.2018

So sichern Selbstständige ihre Rente

Existenzgründer und Freiberufler müssen sich laut Plänen der Großen Koalition frühzeitig mit ihrer Altersvorsorge beschäftigen. Konkrete Vorgaben stehen noch aus – was sich aber eignet für einen abgestimmten Vorsorge-Mix.

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(Geber86 / iStock)

Projekte abarbeiten, neue Aufträge an Land holen, den Markt beobachten, die Buchhaltung führen, sich um Mitarbeiter kümmern. Den eigenen Ruhestand finanziell abzusichern, fällt bei all diesen Aufgaben gerne mal hinten über. Nach einer aktuellen Umfrage des Allensbach-Instituts stuft jeder vierte Selbstständige seine Altersvorsorge als unzureichend ein.

Die Krux: Anders als bei Angestellten gibt es für die meisten Selbstständige keine verpflichtende Rentenversicherung zumindest als Basisabsicherung fürs Alter. Das ist zum Beispiel bei Handwerkern, Künstlern, Hebammen oder selbstständigen Lehrern der Fall. Die sich bildende Große Koaltion aus Union und SPD plant derzeit, Freiberufler und Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig oder über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind, zu einer privaten Altersvorsorge zu verpflichten. Das soll Altersarmut und einer Überlastung der sozialen Systeme vorbeugen. Konkrete Vorgaben gibt es allerdings noch nicht.

Auch Bedarf bei Ärzten, Anwälten & Co.

Auch, wer zum Beispiel als Arzt oder Rechtsanwalt schon heute fleißig Prämien an eine Versorgungskammer überweist, sollte sich nicht allein auf diese Säule verlassen. Das gilt umso mehr, wenn das Leben im Alter dem bis dato gewohnten Standard entsprechen soll.

Die wichtigsten Fragen rund um die Altersvorsorge für Selbstständige.

„Bereits mit dem Start in die Selbstständigkeit sollte sich jeder mit seiner Altersvorsorge auseinandersetzen und das Thema nicht auf die lange Bank schieben“, empfiehlt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP. Vor allem junge Selbstständige und Existenzgründer scheuen sich allerdings oft, monatlich einen fixen Betrag auf die Seite zu legen oder gar langfristige Verpflichtungen in Form von Rentenversicherungen einzugehen. Schließlich gibt es kein regelmäßiges Gehalt, und die Einkünfte sind gerade am Anfang schwer planbar. „Ein individuelles Finanz- und Vorsorgekonzept hilft, dieses Problem strukturiert anzugehen“, sagt Michelsen. „Der MLP Berater ermittelt den Bedarf und unterstützt dabei, das Konzept umzusetzen.“ Die Disziplin sei fast entscheidender als der anfängliche Sparbetrag. Hintergrund: Für den Vermögensaufbau ist grundlegend, langfristig und vor allem regelmäßig zu investieren. Die Sparraten oder Versicherungsprämien können die Freiberufler später peu à peu anpassen – je nachdem, wie sich der eigene Betrieb entwickelt. Tipp: Am besten die Vorsorge jedes Jahr einmal auf den Prüfstand stellen und an den aktuellen Verdienst anpassen.

Auch Freiberuflern empfiehlt sich ein ausgewogener Mix. Zum Beispiel bieten sich private Rentenversicherungen, Fondssparpläne, aber auch Anlagen in Immobilien an. Bei der konkreten Wahl spielen neben der persönlichen Risikoneigung und dem Alter vor allem die Möglichkeiten staatlicher Förderungen eine wichtige Rolle.

Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler eignet sich die staatlich geförderte Basis-Rente als gute Grundlage. Ihr großer Vorteil: Der Vorsorgesparer kann seine Beiträge – zusammen mit etwaigen Beiträgen zu Versorgungswerken – als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Jährlich sind generell bis zu 23.712 Euro (bzw. 47.424 Euro bei Verheirateten) ansetzbar. Tatsächlich schlagen aufgrund gesetzlicher Vorgaben in diesem Jahr aber erst 86 Prozent davon zu Buche. Das bedeutet: Zahlt der Freiberufler Beiträge in Höhe der maximal möglichen Förderung ein, kann er rund 20.392 Euro geltend machen (40.784 Euro für Verheiratete). Der Maximalbetrag ist erst im Jahr 2025 komplett steuerlich abziehbar. Bis dahin steigt die Grenze jährlich an.

Hinweis: Anders als bei einer privaten Rentenversicherung gibt es bei der Basis-Rente kein Kapitalwahlrecht, etwa als größere Einmalzahlung zu Rentenbeginn. Die Basis-Rente zahlt immer eine monatliche Rente aus, was dann lebenslang läuft. „Das ist generell die große Stärke von Rentenversicherungen – sie leisten unabhängig vom eingezahlten Kapital und sichern das sogenannte Langlebigkeitsrisiko optimal ab“, sagt Miriam Michelsen. Interessant in diesem Zusammenhang: Umfragen belegen regelmäßig, dass viele Sparer ihre eigene Lebenserwartung im Vergleich zur Statistik oft zu gering einschätzen.

Ein weiterer Vorteil: Die Basis-Rente lässt sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verbinden. So können Versicherte ihre Arbeitskraft gezielt absichern und zugleich ein privates Polster für das Alter aufbauen. Der Fiskus akzeptiert in diesen Fällen sowohl den Renten- als auch den BU-Beitrag.

In bestimmten Fällen können Freiberufler und Selbstständige auch eine staatlich geförderte Riester-Rente abschließen. Das gilt zum Beispiel für jene, die über die Künstlersozialkasse Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Mittelbar können sie darüber hinaus über ihren Ehepartner riestern. Voraussetzung: Dieser ist angestellt oder verbeamtet und hat einen eigenen Riester-Vertrag. Um die Grundzulage von 175 Euro zu erhalten, muss der Freiberufler mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen.

Ebenfalls interessant sind private Rentenversicherungen. Sie bieten auch mehr Flexibilität. So können die Versicherten zum Beispiel am Ende der Sparphase entscheiden, ob das Kapital ausgezahlt oder in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt wird. Je nach Risikoneigung stehen klassische Versicherungen mit einer Garantieverzinsung oder fondsgebundene Varianten zur Verfügung. Letztere lassen sich auch mit sogenannten neuen Garantieformen verbinden.

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