Kooperationsmöglichkeiten
Es muss nicht immer eine Einzel-Praxis sein.
Neue gesetzliche Regelungen wie das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz oder das Versorgungsstrukturgesetz bieten attraktive Perspektiven in der ärztlichen Berufsausübung, mit denen sich z.B. Beruf und Familie gut vereinbaren lassen.
Die Praxisgemeinschaft
- Sie teilen sich Ressourcen, wie Geräte, Raum- oder Personalkosten, wie zwei Einzelpraxen unter einem Dach, denn jeder der beteiligten Ärzte bleibt rechtlich eine eigene Praxis.
 - Jeder der beteiligten Ärzte behält seinen eigenen Patientenstamm und rechnet seine Leistungen mit der Krankenversicherung ab.
 
Die Gemeinschaftspraxis / Berufsausübungsgemeinschaft
- Sie teilen sich Ressourcen, was Investitions- und Betriebskosten senkt.
 - Sie stehen im steten kollegialen Austausch, arbeiten aber eigenverantwortlich.
 - Sie vergrößern als Team Ihr Leistungsspektrum und sind in der Regel zeitlich flexibler, da die Patienten bei Abwesenheit eines Partners trotzdem versorgt werden.
 - Eine BAG kann örtlich oder auch überörtlich gegründet werden.
 - Wenn mehr als zwei Ärzte an einem Standort tätig sind, profitieren Sie von Zuschlägen auf das Regelleistungsvolumen.
 
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