MLP
Inhalt
Datum
14.08.2014

Auf Herz und Nieren prüfen

Für den Fall der Fälle in Praxis, OP & Co. greift bei Ärzten die Berufshaftpflichtversicherung. Durch das Patientenrechtegesetz ist umfassender Schutz mit ausreichender Deckungssumme notwendig.

Auf Herz und Nieren
(lightpoet)

Bei Dr. Dirk Suhl war die Situation eindeutig: Eine Patientin hatte sich bei einem Sturz in seiner Praxis in Wolfsburg einen Wirbelbruch zugezogen und forderte Schmerzensgeld. „Die Dame war von einer bereits hochgefahrenen Behandlungsliege gestiegen, um sich noch etwas aus ihrer Handtasche zu holen. Dabei ist sie gestürzt“, berichtet der Orthopäde. Ein typischer Fall für seine Berufshaftpflichtversicherung – diese wäre für die Folgekosten aufgekommen, hätte Dirk Suhl seine Sorgfaltspflicht verletzt oder wäre die Verletzung aufgrund eines Behandlungsfehlers eingetreten. Die Versicherung überprüfte den Vorgang eingehend – und kam zum Ergebnis, dass den Arzt keine Schuld trifft.

Absicherungsbedarf

Doch so klar wie im Fall von MLP Kunde Dr. Suhl ist es nicht immer: Rund 40.000 zivilrechtliche Arzthaftungsstreitigkeiten gibt es nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts jährlich in Deutschland, allerdings landen nur die wenigsten Fälle vor Gericht. Meist einigen sich die Parteien dank ärztlicher Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen vorher. Doch aufgrund des Patientenrechtegesetzes sollten sich Ärzte umfassend gegen den Fall der Fälle absichern. Der Hintergrund: Sie sind dazu verpflichtet, ihre Patienten intensiv über mögliche Behandlungsrisiken aufzuklären und zu informieren. Knackpunkt bei Behandlungsfehlern: Nicht der Patient muss nachweisen, dass der Arzt im Rahmen der Behandlung etwas falsch gemacht oder übersehen hat. In vielen Fällen gilt die umgekehrte Beweislast. Folge: Kommt es zum Streit, müssen Ärzte die erfolgte Aufklärung des Patienten und die jeweiligen Behandlungsschritte möglichst detailliert nachweisen.

Deckungssumme genau prüfen

Ob für bestehenden Versicherungsschutz oder bei Neuabschluss einer Versicherung – generell empfiehlt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP: „Für Ärzte ist es wichtig, bei ihrer Berufshaftpflichtversicherung eine ausreichend hohe Deckung zu haben.“ Richtwert: Drei Millionen Euro seien das Mindeste. Für operierende Ärzte empfehlen sich fünf Millionen Euro. „Besonders bei vor längerer Zeit abgeschlossenen Policen sind die Deckungssummen häufig zu niedrig“, so Michael Schwarz.

Doch nicht nur aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sollten Versicherungen überprüft werden. „Die individuelle Situation ändert sich im Verlauf der Zeit zumeist. Deshalb ist auch der Versicherungsschutz anzupassen“, sagt Klaus-Dieter Prause, MLP Berater aus Leipzig (siehe auch Übersicht), der neben Dirk Suhl viele weitere Mediziner betreut. Diese seien im Gegensatz zu vielen anderen Berufen immer häufiger in unterschiedlichen beruflichen Konstellationen tätig. „Es gibt angestellte Klinikärzte, die beispielsweise zusätzlich freiberuflich als Vertretung arbeiten. Andere Ärzte arbeiten in Gemeinschaftspraxen, haben aber gleichzeitig Belegbetten an Kliniken oder operieren zum Beispiel auf Honorarbasis in Krankenhäusern“, erläutert Klaus-Dieter Prause. „Es gilt zu prüfen, inwiefern die eigene Berufshaftpflichtversicherung in den unterschiedlichen Situationen greift und inwieweit die vom Arbeitgeber angebotene Absicherung reicht.“

Berufshaftpflicht: So viel Sicherheit muss sein

  • Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sollte mindestens drei Millionen Euro betragen. Reicht die Deckung nicht aus, wird der Arzt auch mit seinem beruflichen und privaten Vermögen haften.
  • Die Berufshaftpflicht übernimmt nicht nur Folgeschäden aus Behandlungsfehlern, sondern auch Kosten, die für die Abwehr unberechtigter Ansprüche entstehen (zum Beispiel Anwaltskosten).
  • Sie deckt finanziell existenzbedrohende Risiken ab. Bei der Auswahl ist weniger der Preis, vielmehr der individuelle Bedarf entscheidend.
  • Zusätzlich zur beruflichen Haftpflicht ist immer auch eine private Haftpflicht notwendig. Empfehlung: Zwei Verträge abschließen statt einem Kombinationsvertrag, damit zum Beispiel ein privater Schadensfall sich nicht auf den kompletten Vertrag auswirkt.
  • Ärzten mit eigener Praxis empfiehlt sich ebenfalls eine private Rechtschutzversicherung, da sie als Unternehmer und Arbeitgeber anderen Risiken ausgesetzt sind als angestellte Ärzte. Zu beachten ist auch die Absicherung der Praxisausstattung, etwa elektronischer Geräte.

Immer und überall: Schutz nach Maß

Ob Privathaftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherung – generell gilt nicht nur für Ärzte auch im Privatleben: So wie sich die Lebensumstände, etwa bei Nachwuchs, verändern, sollte auch der Versicherungsschutz angepasst werden. Um immer passgenau versichert zu sein, empfehlen sich regelmäßige Check-Ups. Ein MLP Berater unterstützt gezielt und findet die passenden Angebote für jeden Bedarf.

Termin Termin Seminare Seminare Kontakt Kontakt Newsletter Newsletter